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Vereinbarungen und Regeln
Regeln für den Umgang mit Medienvertretern im Rahmen des SFB 607
  1. Bei Kontaktaufnahme durch Medienvertreter (oder auch mit Medienvertretern) rechtzeitig den SFB-Sprecher (oder ein Vorstandsmitglied) in Kenntnis setzen.

  2. Übereilte, spontane Alleingänge sollen im Interesse des SFB unterbleiben (seriöse Medienvertreter müssen sich gedulden können);

  3. Erörterung mit dem Sprecher (oder einem Mitglied des SFB-Vorstandes)

    a) des Stellenwertes des kontaktierenden Mediums;
    b) der Notwendigkeit eines Vorgespräches mit dem Medienvertreter;
    c) der Zweckmäßigkeit einer vorher zu erstellenden Presse-Mitteilung;

  4. Ggf. schriftliche Vorlage der wesentlichen Fragen und Einsichtnahme in Medienbericht (vor dessen Veröffentlichung) zur Bedingung machen;

  5. Einbindung der TU-Pressestelle auf dem Campus oder der Pressestelle der GSF (Kontakt nimmt Sprecher auf - oder ein Vorstandsmitglied)

  6. Abstimmung des weiteren Vorgehens.

 
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