|
|
|
| Vereinbarungen und Regeln |
| Regeln für den Umgang mit Medienvertretern im Rahmen des SFB 607 |
|
- Bei Kontaktaufnahme durch Medienvertreter (oder auch mit Medienvertretern) rechtzeitig den SFB-Sprecher (oder ein Vorstandsmitglied) in Kenntnis setzen.
- Übereilte, spontane Alleingänge sollen im Interesse des SFB unterbleiben (seriöse Medienvertreter müssen sich gedulden können);
- Erörterung mit dem Sprecher (oder einem Mitglied des SFB-Vorstandes)
a) des Stellenwertes des kontaktierenden Mediums;
b) der Notwendigkeit eines Vorgespräches mit dem Medienvertreter;
c) der Zweckmäßigkeit einer vorher zu erstellenden Presse-Mitteilung;
- Ggf. schriftliche Vorlage der wesentlichen Fragen und Einsichtnahme in Medienbericht (vor dessen Veröffentlichung) zur Bedingung machen;
- Einbindung der TU-Pressestelle auf dem Campus oder der Pressestelle der GSF (Kontakt nimmt Sprecher auf - oder ein Vorstandsmitglied)
- Abstimmung des weiteren Vorgehens.
|
|
|
|